Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die "Fallen" sind zahlreich und können besonders bei Gewerbetreibenden großen Schaden anrichten, denn die Abmahnanwälte sind immer up-to-date...

Das Internet-Recht ist ein stetig wachsendes Feld. An dieser Stelle soll ein Überblick über die möglichen "Fallstricke" gegeben werden. Im Einzelfall ist immer ein Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ich stelle gerne den Kontakt zu einem entsprechenden Experten für Sie her und empfehle den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Jens Burghardt.

Auf diese rechtlichen Pflichtangaben ist zu achten:

- Impressumspflicht

Auf jeder gewerblich genutzten Internetseite muss mittels eines Impressums kenntlich gemacht werden wer die Seite betreibt. Wichtig sind dabei mindestens der Name, Kontaktdaten und die Umsatzsteuer-ID-Nr. (wenn vorhanden).
Bei Kammerzugehörigkeiten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Handwerker etc.) muss diese angegeben werden. Das Impressum muss leicht auffindbar und von jeder Seite aufzurufen sein. Da aus einer privaten Homepage z.B. durch Teilnahme an einem Affiliate-Programm (Bannerwerbung) schnell eine gewerbliche werden kann, ist auch hier das Anlegen eines Impressums dringend ratsam.

- Datenschutz

Achtung: Besonders wichtig im Hinblick auf das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrungverordnung (EU-DSGVO) vom 25.05.2018. Beim Datenschutz geht es um das Recht auf die informelle Selbstbestimmung des Homepage-Besuchers. Besonders die Veröffentlichung und Weitergabe persönlicher Daten ist zu unterlassen. Bei der Verwendung personenbezoger Daten ist äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Seit einiger Zeit in der Diskussion befinden sich die Google-Cookies und der Facebook Like-Button. Da – meist unbemerkt – durch die Verwendung der Social-Media-Buttons wie der von XING oder die bloße Existenz des Facebook-Buttons auf einer Homepage, bereits Daten weitergegeben werden, ist hier auf jeden Fall ein Eintrag im Impressum zu empfehlen.

- Verlinkung

Auch wenn nicht bewusst auf fremde illegale Internetseiten verlinkt wird, so kann dies als Betreiber von Foren oder Gästebüchern doch passieren. Generell sollten externe Links regelmäßig gecheckt werden, ob sie noch funktionieren und der verlinkte Inhalt noch stimmt. Im Impressum sollte ein Passus "Haftung für Links" verankert werden.

- Urheberrecht

Nicht nur Ex-Minister Guttenberg durfte nicht so einfach fremde Texte benutzten. Generell gilt das Urheberrecht für die Inhalte, Texte und Fotos anderer. Ein schnelles "Kopieren & Einfügen" ist nicht erlaubt. Auch die Suchmaschinen nehmen so etwas übrigens übel. Erlaubt hingegen ist das Zitieren fremder Texte in begrenzter Länge – und natürlich die Verwendung nach Einholen einer Genehmigung. Aufgepasst werden sollte auch bei der Verwendung von gescannten Stadtplänen und Landkarten, denn auch diese unterliegen dem Urheberrecht. Hier haben sich schon einige Anwälte gesundgestossen.

- Bildrechte

Bei allen auf der Homepage verwendeten Bildern und Grafiken, die nicht selbst erstellt wurden, sollte die Bildquelle im Impressum oder einer speziellen Seite ("Bildquellen") angegeben werden. Das gilt in den meisten Fällen auch für Bilder die von Bildagenturen (z.B. Fotolia) gekauft wurden oder aus freien Quellen stammen. Ist die Bildherkunft nicht verifizierbar, sollte besser auf die Verwendung des Bildes verzichtet werden. Einige Anwälte haben sich auf diese Art von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert, die Strafen sind hoch.

- Markenrechte

Die Verwendung fremder Marken auf einer Homepage ist nur begrenzt erlaubt. Erwähnen ja, einen falschen Eindruck erwecken: Nein! Spezielles Augenmerk sollte bei der Entwicklung vom Namen für das Unternehmen oder die Domain auf die Wortmarken, Bildmarken und Farbmarken anderer Unternehmen gelegt werden. Oder hätten Sie gedacht, dass Kraft Foods sein Milka-Lila als Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie bei Europäischen Patentamt hat schützen lassen?

- Jugendschutz

Bei Angeboten "ab 18" ist eine funktionierende Altersverifikation vorzuschalten.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Laudenbach eConsulting möchte lediglich für diese Thematik sensibilisieren und auf Besonderheiten hinweisen. Ich kooperiere jedoch mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (s.o.), der mit Rat und Tat zur Verfügung steht.

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